Dortmund, 8. Juli 2024 – Der Landesverband der Wählergemeinschaften in Nordrhein-Westfalen (NRW) kritisiert scharf die Änderungen des Wahlgesetzes durch die Landesregierung. Durch das neue Gesetz wird die Anzahl der Wählergemeinschaften und kleinen Parteien in Stadt- und Gemeinderäten sowie Kreistagen reduziert und stellt aus Sicht des Landesverbandes einen gravierenden Eingriff in die demokratischen Grundsätze dar und schwächt die politische Vielfalt in den Kommunalparlamenten.

„Diese Änderung des Gesetzes ist ein harter Schlag gegen die demokratische Partizipation und die politische Vielfalt in unseren Städten, Gemeinden und Kreisen“, so der Vorstand des Landesverbands der Wählergemeinschaften NRW. „Wählergemeinschaften und kleine Parteien sind essenzielle Bestandteile unserer Demokratie. Sie stellen sicher, dass auch weniger prominente politische Anliegen und lokale Besonderheiten Gehör finden. Viele Wählergemeinschaften in NRW sind seit Jahrzehnten ein fester und verlässlicher Bestandteil in den Kommunalparlamenten und stellen vielerorts die Bürgermeisterin oder den Bürgermeister!“

CDU, SPD und Grüne im Landtag NRW hatten beantragt, dass freie Sitze nach einer neuen Rechenmethode verteilt werden. Statt wie bisher Mandate aufzurunden, wird der „prozentuale Rest“ berücksichtigt, um die Sitze gerechter zu verteilen. Dadurch könnte eine Partei mit 15,3 Sitzen 16 Sitze erhalten, während eine Partei mit 3,75 Sitzen auf drei Sitze reduziert würde. Dies benachteiligt Wählergemeinschaften und kleinere Parteien, die durch das bisherige Aufrundungsverfahren oft Mandate erhielten.

Diese Rechenmethode erschwert es Wählergemeinschaften und kleineren Parteien erheblich, Mandate zu erringen. Dies führt nicht nur zur Marginalisierung kleinerer politischer Gruppierungen, sondern widerspricht auch einem Urteil des Verfassungsgerichtshofs von 2016, das eine ähnliche Sperrklausel als verfassungswidrig einstufte.

Ein weiteres Problem sieht der Landesverband darin, dass diese Maßnahmen den Zugang zu politischen Ämtern und die damit verbundene Bürgernähe erheblich einschränken. Gerade in ländlichen und strukturschwachen Regionen sind es oft die kleineren Parteien und Wählergemeinschaften, die spezifische lokale Anliegen in die kommunalpolitische Diskussion einbringen.

„Die Gesetzesänderung durch die Landesregierung untergräbt die Prinzipien der Gleichheit und Fairness im Wahlrecht und schränken die Wahlfreiheit der Bürgerinnen und Bürger ein. Wir fordern die Landesregierung auf, von diesem undemokratischen Gesetz zu nehmen und rückgängig zu machen und stattdessen den politischen Wettbewerb und die Vielfalt zu fördern“, so die stellvertretende Landesvorsitzende Patricia Gerlings-Hellmanns.

Der Landesverband der Wählergemeinschaften wird prüfen, welche Möglichkeiten zur Verfügung stehen, um gegen diese Gesetzesänderung vorzugehen und die demokratischen Rechte der Bürgerinnen und Bürger zu verteidigen. Außerdem hat der Landesverband eine Online-Petition gestartet: www.openpetition.de/!zvpxt